Mitgliederversammlung am 25.02.2023

 

Der Termin zum An- und Abstellen der Wasserversorgung ist ein Pflichttermin für alle Pächter oder deren Bevollmächtigten. Sollte ein Pächter den Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, hat er dies dem Vorstand bis spätestens 2 Tage vor dem Termin schriftlich (E-Mail oder Brief im Vereinsbriefkasten) mitzuteilen und einen Bevollmächtigten zu benennen.

Die Bekanntmachung des Termins erfolgt mindestens 2 Wochen im Voraus durch Aushang am Vereinshaus.

Bei unentschuldigter Abwesenheit des Pächters oder einem von ihm benannten Bevollmächtigten wird die Wasserversorgung für seine Parzelle nicht angestellt.

Die Vergabe eines neuen Termins erfolgt mit Absprache des Vorstandes. Der Mehraufwand wird dem Pächter mit 10 € in Rechnung gestellt.

 

 

Mitgliederversammlung vom 23.04.2022

  • Die Hecken am Schanzenweg sind nicht mehr Bestandteil des Arbeitseinsatzes. Jeder Pächter ist für die Pflege selbst verantwortlich.

Mitgliederversammlung vom 17.03.2018

  • Für Wasser -und Strom sind  ab 2018  für das laufende Jahr Abschlagszahlungen zu zahlen.
  • Ab 2018 werden nicht geleistete Aufbaustunden mit 20 € berechnet.
  • Ab 2020 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag  60 € .

Mitgliederversammlung vom 11.11.2017

  • Ab 2018 finden die Mitgliederversammlung im Frühjahr statt. Das Wirtschaftsjahr ist ein Kalenderjahr. Damit soll der Vorstand zur Mitgliederversammlung entlastet werden.
  • Möglichkeit der Ratenzahlung an 3 aufeinander folgenden Monaten bei der Pachtzahlung ist auf schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag auf Ratenzahlung muss vor Ablauf des festgesetzten Zahlungstermins eingereicht werden. Bei der 2. und 3. Rate sind jeweils  25 Cent Überweisungsgebühren zu zahlen. Bei Nichtzahlung fallen Mahngebühren von  5,00 €  an. 

Mitgliederversammlung vom 05.11.2016

  • Errichtung einer neuen Stromanlage inklusive neuer Stromkästen in der gesamten Gartenanlage
  • Austausch geeichter Wasseruhren

 

Mitgliederversammlung vom 18.04.2015

 

  • Ab 2016 wird der Reparaturfonds für die Stromversorgung und für die Wasserversorgung auf je 10,00 € festgelegt. Kosten pro Parzelle zusammen 20 €.

 

Mitgliederversammlung vom 08.11.2014

 

  • Ab 2015 werden nicht geleistete Arbeitsstunden mit 10 € berechnet.

  • Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr lt. Stadtratsbeschluss vom 06.12.2012 von 3,50 € auf 4 € pro Parzelle.

  • Pflicht zur Umlage der freien Gärten auf alle Pächter in der KGA wurde auf dem 9. Verbandstag des Stadtverbandes am 20.09.2014 beschlossen.

 

Mitgliederversammlung vom 12.10.2013

 

  • Ab 2014 ist die Außenanlage wieder Bestandteil des Arbeitseinsatzes.

  • Für die Sauberhaltung der Parkplätze sind die Nutzer verantwortlich.

 

Mitgliederversammlung vom 20.10.2012

 

  • Winterdienst : Räumpflicht Fußweg Schanzenweg. Beauftragung einer Firma wurde einstimmig beschlossen.

  • Die Strom - und Wasserkosten müssen direkt an die Pächter weiter gegeben werden. Verlußte bei der Abrechnung werden auf alle Pächter umgelegt.

 

Mitgliederversammlung vom 14.05.2011

 

  • Die Gartensaison geht vom 01.05. - 30.09. jeden Jahres.

  • Das Gartentor ist stets verschlossen zu halten. Ab 01.012. wird das Seitentor dauerhaft geschlossen.

 

Mitgliederversammlung vom 07.08.2010

 

  • Einmaliger Unkostenbeitrag in Höhe von 5 € für gekündigten Wasseranschluß.

 

Mitgliederversammlung vom 07.11.2009

 

  • Die Umlage der Pacht von länger als einem Jahr leerstehender Gärten erfolgt auf alle Pächter.

 

Mitgliederversammlung vom 28.06.2008

 

  • Die Kassierung erfolgt ab 2009 für das laufende Jahr.

 

  • Entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom 17.05.2008  wurde folgendes Mahnverfahren bei Zahlungsverzug festgelegt. 1. Mahnung nach 14 Tagen Zahlungsverzug beträgt  5.00  €.

  • Die Sauberhaltung der Flächen vor und hinter dem Kleingarten obliegt dem Pächter.

  • GEZ Anmeldungen liegen in der Verantwotung des Pächters

  • Die Kleingartenanlage bleibt aus Sicherheitsgründen nicht mehr frei zugänglich.

 

Mitgliederversammlung vom 21.10.2006

 

  • Erhöhung des Mitgliedsbeitrag auf 31 €.

  • 5 € Verzugsgebühr für Gartenfreunde, die nicht an den benannten Terminen zur Kassierung bezahlen.