Mitgliederversammlung am 25.02.2023
Der Termin zum An- und Abstellen der Wasserversorgung ist ein Pflichttermin für alle Pächter oder deren Bevollmächtigten. Sollte ein Pächter den Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, hat er dies dem Vorstand bis spätestens 2 Tage vor dem Termin schriftlich (E-Mail oder Brief im Vereinsbriefkasten) mitzuteilen und einen Bevollmächtigten zu benennen.
Die Bekanntmachung des Termins erfolgt mindestens 2 Wochen im Voraus durch Aushang am Vereinshaus.
Bei unentschuldigter Abwesenheit des Pächters oder einem von ihm benannten Bevollmächtigten wird die Wasserversorgung für seine Parzelle nicht angestellt.
Die Vergabe eines neuen Termins erfolgt mit Absprache des Vorstandes. Der Mehraufwand wird dem Pächter mit 10 € in Rechnung gestellt.
Mitgliederversammlung vom 23.04.2022
Mitgliederversammlung vom 17.03.2018
Mitgliederversammlung vom 11.11.2017
Mitgliederversammlung vom 05.11.2016
Mitgliederversammlung vom 18.04.2015
Ab 2016 wird der Reparaturfonds für die Stromversorgung und für die Wasserversorgung auf je 10,00 € festgelegt. Kosten pro Parzelle zusammen 20 €.
Mitgliederversammlung vom 08.11.2014
Ab 2015 werden nicht geleistete Arbeitsstunden mit 10 € berechnet.
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr lt. Stadtratsbeschluss vom 06.12.2012 von 3,50 € auf 4 € pro Parzelle.
Pflicht zur Umlage der freien Gärten auf alle Pächter in der KGA wurde auf dem 9. Verbandstag des Stadtverbandes am 20.09.2014 beschlossen.
Mitgliederversammlung vom 12.10.2013
Ab 2014 ist die Außenanlage wieder Bestandteil des Arbeitseinsatzes.
Für die Sauberhaltung der Parkplätze sind die Nutzer verantwortlich.
Mitgliederversammlung vom 20.10.2012
Winterdienst : Räumpflicht Fußweg Schanzenweg. Beauftragung einer Firma wurde einstimmig beschlossen.
Die Strom - und Wasserkosten müssen direkt an die Pächter weiter gegeben werden. Verlußte bei der Abrechnung werden auf alle Pächter umgelegt.
Mitgliederversammlung vom 14.05.2011
Die Gartensaison geht vom 01.05. - 30.09. jeden Jahres.
Das Gartentor ist stets verschlossen zu halten. Ab 01.012. wird das Seitentor dauerhaft geschlossen.
Mitgliederversammlung vom 07.08.2010
Einmaliger Unkostenbeitrag in Höhe von 5 € für gekündigten Wasseranschluß.
Mitgliederversammlung vom 07.11.2009
Die Umlage der Pacht von länger als einem Jahr leerstehender Gärten erfolgt auf alle Pächter.
Mitgliederversammlung vom 28.06.2008
Die Kassierung erfolgt ab 2009 für das laufende Jahr.
Entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom 17.05.2008 wurde folgendes Mahnverfahren bei Zahlungsverzug festgelegt. 1. Mahnung nach 14 Tagen Zahlungsverzug beträgt 5.00 €.
Die Sauberhaltung der Flächen vor und hinter dem Kleingarten obliegt dem Pächter.
GEZ Anmeldungen liegen in der Verantwotung des Pächters
Die Kleingartenanlage bleibt aus Sicherheitsgründen nicht mehr frei zugänglich.
Mitgliederversammlung vom 21.10.2006
Erhöhung des Mitgliedsbeitrag auf 31 €.
5 € Verzugsgebühr für Gartenfreunde, die nicht an den benannten Terminen zur Kassierung bezahlen.