Sehr geehrte Gartenfreunde,

 

in letzter Zeit wurden wiederholt Verstöße gegen die Kfz- und Parkordnung unseres Vereins festgestellt.

 

Das Seitentor ist unmittelbar nach der Einfahrt zu schließen und erst danach kann die Weiterfahrt erfolgen.

 

Ein Schild mit den Regeln hängt in Kopfhöhe am Tor, sich nicht daran zu halten wird als Vorsatz gewertet.

 

Dies ist unbedingt einzuhalten, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Die Eltern erlauben den Kindern sich in der Anlage frei zu bewegen, da davon ausgegangen wird, dass das Tor geschlossen ist.

Wer möchte die Verantwortung tragen, wenn ein Kind auf die Straße läuft und verunglückt?!

 

Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift erfolgt eine Ermahnung, bei einem weiteren Verstoß eine schriftliche Abmahnung.

 

Sollte sich die Einhaltung dieser Anordnung nicht verbessern, wird das Seitentor zur Hälfte verschlossen und es werden feste Einfahrtzeiten festgelegt.

 

Das Befahren der Anlage ist nur außerhalb der Ruhezeiten (13.00 - 15.00 Uhr, Sonntag den ganzen Tag) zum Be- und Entladen gestattet. Danach ist sofort wieder rauszufahren und nicht zu parken.

 

Der Vorstand