KGV Fort1 Magdeburg
Laubengrößen und Solaranlagen

Die Errichtung einer Laube bis 24 Quadratmeter Grundfläche ist möglich. Diese darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Größere Lauben haben Bestandsschutz wenn Sie vor Oktober 1990 errichtet worden, dürfen dann jedoch ein keiner Weise verändert werden.



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So einfach wie es klingt, so komplex ist das Thema Solarenergie in seiner Abwicklung. Nach aktueller Rechtslage können unter bestimmten Umständen Insellösungen geduldet werden. 

U.a. dürfen demnach Photovoltaikanlagen nicht an die Laube angebracht werden und keine Verbindung zum Stromnetz der Laube haben. 


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